Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. V.I.P. Parking Markgrafenheide & Warnemünde, Satower Straße 49, 18069 Rostock, bietet unter dem Namen „VIP Parking” die Möglichkeit, in der Nähe der Kreuzfahrt-Terminals Rostock-Warnemünde, gut und günstig PKW abzustellen. Dabei handelt es sich um Außenstellflächen

2. Die Insassen der VIP Parking abgestellten PKW werden per Shuttle kostenlos zum Kreuzfahrt-Terminal gefahren und ebenso kostenlos dort wieder abgeholt. Der Shuttle ist an den An- und Abreisetagen Ihrer Kreuzfahrt von 8 Uhr bis 20 Uhr besetzt und fährt für Sie nach Bedarf. Darüber hinaus gehende Shuttle-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Insbesondere bei kurzfristig verschobenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Kreuzfahrtschiffe (z. B. wetterbedingt, Schiffsschäden usw.) kann der vollumfängliche Shuttle-Service aus organisatorischen Gründen nicht immer garantiert werden. Die Herausgabe Ihres PKW garantieren wir Ihnen in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr. Darüber hinaus gehende Herausgabe-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Sollte das Fahrzeug am ursprünglich geplanten Abreisetag bis 20 Uhr nicht abgeholt worden sein, ist VIP Parking berechtigt, ihnen die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

3. Die Mitarbeiter von VIP Parking sind jedem Kunden beim Tragen seines Gepäcks behilflich, sofern es die aktuelle Arbeitssituation zulässt. Das Be- und Entladen von Kundenfahrzeugen obliegt dem Kunden selbst. Einen Anspruch auf das Gepäckhandling durch VIP Parking besteht für den Kunden nicht.

4. Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu befolgen; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen.

5. Die Benutzung der KfZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

6. Der PKW-Stellplatz kann sowohl mittels vorheriger Reservierung (Buchung) als auch am Anreisetag durch direkte Anreise in Anspruch genommen werden. Bei letzterer Variante kann nicht garantiert werden, dass der Kunde einen Stellplatz bekommt. Das Angebot gilt nur so lange, der Vorrat reicht. Es empfiehlt sich die vorherige Reservierung. Die vorherige Reservierung kann sowohl telefonisch als auch online unter www.strand-parken.de mittels des dort zur Verfügung gestellten Buchungsformulars vorgenommen werden. Die dabei abgefragten Daten dienen allein der Abwicklung innerhalb der VIP Parking gegeben. So erhält der Kunde u. a. seine Buchungsbestätigung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die VIP Parking behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die dort eigegebenen E-Mail-Adressen zu versenden.

7. Der Kunde hat folgende Möglichkeiten den PKW-Stellplatz zu bezahlen:

- Barzahlung (am Anreisetag vor Ort)

Die Tarife richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die der Website www.strand-parken.de zu entnehmen sind.

8. VIP Parking kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten Kraftfahrzeuge in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden. VIP Parking ist es gestattet, die über die vereinbarte Mietdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.

9. VIP Parking übernimmt das Fahrzeug auf seinem Betriebsgrundstück nach vorheriger Einweisung des Kunden in alle weiteren Abläufe. Je nach örtlicher Gegebenheit wird das Fahrzeug durch einen VIP Parking – Mitarbeiter zu seinem endgültigen Stellplatz eingewiesen. Der Fahrzeugschlüssel bleibt während des gesamten Aufenthaltes des PKW´s beim Kunden.

10. VIP Parking haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung, auch für Inhalt und Ladung der Fahrzeuge (z. B. mobile Navigationsgeräte, Fahrräder, Inhalte von Dachgepäckträgern usw.), wird vorsorglich ausgeschlossen. VIP Parking übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die Kfz-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters; ein Versicherungsschutz über die durch VIP Parking abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung von VIP Parking. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei VIP Parking anzuzeigen. Für das Nichtantreten einer Kreuzfahrt, gleich aus welchem Grund, übernimmt VIP Parking keine Haftung.

11. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber VIP Parking oder Dritten verursachten Schäden. Die Halterhaftung bleibt beim Fahrzeugeigentümer. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei VIP Parking anzuzeigen.

12. Für leichte Fahrzeugverschmutzungen durch unmittelbare Umwelteinflüsse wie z. B. durch Regen, Staub, Vogelexkremente etc., die sich durch normale Arbeitsabläufe ergeben, übernimmt VIP Parking keine Haftung.

13. Die Geschäftszeiten von VIP Parking sind aktuell von Mai bis September täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Geschäftszeiten besteht aber nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

14. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von VIP Parking mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

15. Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.

16. VIP Parking kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebgrundstück entfernen lassen, wenn:

a.) der Mietvertrag beendet ist;

b.) ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt;

c.) ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird;

d.) das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

17. Der Miete kann seine Buchung(en) bis 11 Uhr am Anreisetag stornieren. Hierzu kann er die auf der Webseite angebotene Stornierungsmaske nutzen oder VIP Parking per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Es fallen keine Kosten für den Mieter an.

18. Gerichtsstand ist Rostock.

Rostock, im Januar 2014