Fragen und Antworten

Wo befindet sich der Parkplatz?

Der Parkplatz befindet sich direkt am Ortseingang von Warnemünde, wenn Sie über die vierspurige Stadtautobahn (B 103) nach Warnemünde fahren. Um auf den Parkplatz zu gelangen, fahren Sie direkt hinter dem Opel Autohaus Krüger (Ampelkreuzung) nach rechts und dann noch ca. 30 Meter geradeaus.

Adresse:

An der Stadtautobahn 61
18119 Warnemünde
Muss ich den Parkplatz vorher reservieren?

Der PKW-Stellplatz kann sowohl mittels vorheriger Reservierung (Buchung) als auch am Anreisetag durch direkte Anreise in Anspruch genommen werden.
Bei letzterer Variante kann nicht garantiert werden, dass der Kunde einen Stellplatz bekommt. Das Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht.
Es empfiehlt sich die vorherige Reservierung. Die vorherige Reservierung kann sowohl telefonisch unter 0151 – 16 55 40 40 als auch online über das Buchungsformular vorgenommen werden.

Jetzt buchen

Wie erfolgt die Bezahlung?

Sie bezahlen Ihren Parkplatz direkt bei der Anreise vor Ort in bar. Bei Online-Buchung haben Sie außerdem die Möglichkeit mit PayPal zu bezahlen. Der Preis beträgt pro PKW und Tag 6.99 € brutto (ab Tag 15, vorher 8,99 €). Der Preis für den Stellplatz eines Wohnmobils beträgt 9,99 € / pro Tag (ab Tag 15, vorher 11,99 €). Der Shuttleservice ist in diesem Preis inklusive.

Wie funktioniert der Shuttleservice?

Die Insassen der abgestellten PKW werden per Shuttle kostenlos zum Kreuzfahrt-Terminal gefahren und ebenso kostenlos dort wieder abgeholt.
Der Shuttle ist an den An- und Abreisetagen Ihrer Kreuzfahrt von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt und fährt für Sie nach Bedarf.

An- und Abreise

Ihr Parkplatz ist selbstverständlich an den An- und Abreisetagen ganztägig für Sie reserviert. Die Herausgabe Ihres PKW garantieren wir Ihnen in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr. Darüber hinaus gehende Herausgabe-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Ablauf E-Auto
  1. Anreise bleibt identisch: Bei Ihrer Ankunft parken Sie Ihr Elektroauto auf einem der dafür vorgesehenen Parkplätze.
  2. Parken mit Service: Optional nehmen wir gerne Ihren Schlüssel entgegen, um den Ladestecker für Sie zu entriegeln und das Laden zu ermöglichen.
  3. Laden während Ihrer Reise: Während Sie Ihre Kreuzfahrt genießen, kümmern wir uns um das Laden Ihres Autos. Ihr Fahrzeug wird mit Hilfe Ihres mitgebrachten Ladesteckers (Typ 2 Schuko) an einer herkömmlichen Schuko Haushaltsteckdose aufgeladen.
  4. Geladenes Auto bei Ihrer Rückkehr: Bei Ihrer Rückkehr ist Ihr Elektroauto vollständig geladen und bereit für die Heimreise.
  5. Wichtiger Hinweis: Bitte denken Sie daran, Ihren eigenen Ladestecker (Typ 2 Schuko) mitzubringen, da wir keine Stecker zur Verfügung stellen können. Das Laden erfolgt ausschließlich über normale Schuko Haushaltsteckdosen.

Genießen Sie eine sorgenfreie Reise, während wir uns um das Laden Ihres Elektroautos kümmern. Wir freuen uns darauf, Sie bald als zufriedenen Kunden von kreuzfahrtparken24.de begrüßen zu dürfen!

Kann ich meinen Parkplatz wieder stornieren?

Selbstverständlich ist es Ihnen möglich, den von Ihnen reservierten Parkplatz bis 11.00 Uhr am geplanten Anreisetag zu stornieren. Weitere Kosten fallen in diesem Fall für Sie nicht an. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Online-Funktion.
Alternativ können Sie uns Ihren Stornierungswunsch bitte unter der E-Mail Adresse mitteilen.

Gibt es Kindersitze für die kleinen Gäste?

Ja, wir haben ausreichend für Kindersitze jedes Alter bei uns auf dem Platz. Zögern Sie nicht das Personals vor Ort anzusprechen und diese zu benutzen.

Kann ich auch als Hotel/Pensionsgast bei euch stehen?

Ja, sehr gerne bieten wir Ihnen den identischen Service an wie für einen Gast eines Kreuzfahrtschiffs. Buchen Sie direkt über unsere Buchungsseite.

Wer haftet für Fahrzeugschäden auf Parkplätzen?

Um die Frage nach einem Haftungsschaden zu klären, müssen zunächst ein paar Eckdaten festgelegt werden, denn je nach Abstellfläche und Unfallhergang gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Wir möchten Ihnen einen groben Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit geben – denn im Zweifelsfall erfolgt auch bei Parkplatzunfällen meist eine gerichtliche Entscheidung.

Welche Haftungsschäden können auf Parkplätzen auftreten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wodurch Fahrzeugschäden auf Parkplätzen entstehen können. Zu den typischsten zählen vermutlich Unfälle beim Ein- und Ausparken – mit Schäden am eigenen Auto oder einem fremden Fahrzeug. Doch auch Auffahrunfälle bei der Parkplatzsuche bzw. beim Verlassen des Geländes sind keine Seltenheit. Sind die Parklücken besonders eng gekennzeichnet, kann es auch beim Öffnen der Fahrzeugtür zu einem Sachschaden kommen. Besonders ärgerlich sind Schäden dann, wenn sie durch eine unzureichende Verkehrssicherung der Parkfläche oder durch Vorsatz zustande gekommen sind. Doch auch in diesen Fällen lässt sich die Haftungsfrage nicht so einfach klären wie es scheint.

Grundlegende Unterschiede bei öffentlichen und privaten Parkplätzen

Von einem öffentlichen Parkplatz ist immer dann die Rede, wenn dieser – auch gegen Bezahlung – für alle Verkehrsteilnehmer frei zugänglich ist. Das kann ebenso ein kostenfreier Supermarktparkplatz oder eine Parkbucht am Straßenrand wie auch ein kostenpflichtiges Parkhaus oder ein anderes Parkgelände sein. In diesen Fällen gilt stets die StVO, wenn es um Vorfahrtsregeln und andere Verkehrsregeln geht.
Auf einem Privat- oder Firmenparkplatz kann die Situation dagegen anders aussehen. So kann der Parkplatzbetreiber beispielsweise bestimmten Fahrzeugen Vorrang gewähren, die Vorfahrt ändern oder andere Maßnahmen wie Schrittgeschwindigkeit festlegen. Ist dies nicht der Fall, greift auch hier wieder die StVO.

Die Parkflächen von VIP PARKING Rainer und Robert Bauer OHG gelten als öffentliche Parkplätze, die gegen Bezahlung von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden können. Daher gelten auch hier die Regelungen der StVO – ohne Ausnahme. Kommt es zu einem Schaden an Ihrem oder einem fremden Fahrzeug, informieren Sie bitte kurz unser Parkplatzpersonal und dann anschließend die Polizei, damit der Schaden gegebenenfalls aufgenommen werden kann. Erfolgt keine Meldung bei einem durch Sie verursachten Schaden, gilt dies als Fahrerflucht und kann mit hohen Strafen geahndet werden – selbst bei einem kleinen Kratzer.

VIP PARKING Rainer und Robert Bauer OHG als Parkplatzbetreiber ist nur dann zur Haftung verpflichtet, wenn Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unser eigenes Personal oder entsprechende Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Bei einem Einbruch, Diebstahl oder einer Beschädigung durch Dritte an Ihrem Fahrzeug ist eine Haftung durch VIP PARKING Rainer und Robert Bauer OHG ausgeschlossen.